Für Arbeitnehmer

Haben Sie eine Frage zu unserer Arbeitsweise oder unseren Dienstleistungen? Auf dieser Seite finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und ihre Antworten.

Bei SAAMwerkt! finden Sie eine Vielzahl von offenen Stellen in verschiedenen Bereichen. Aber wir tun noch mehr. Brauchen Sie Hilfe beim Verfassen Ihres Lebenslaufs? Möchten Sie Tipps für Ihr Anschreiben? Bei SAAMwerkt! erhalten Sie die Hilfe, die Sie brauchen, um die Stelle zu finden, die Sie suchen.

Bevor Sie Ihren ersten Arbeitstag antreten können, benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen:

- Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse

- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (keinen Führerschein)

- Ihre BSN-Nummer und Ihre Kontonummer

- Ihre Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten. 

- Haben Sie bereits über eine andere Arbeitsvermittlung eine Rente bezogen? Haben Sie einen Lebenslauf, Zeugnisse und Zertifikate? Dann schicken Sie diese mit

Bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen, unterschreiben Sie den Arbeitsvertrag. Dieser enthält die wichtigsten Bedingungen für Sie als Zeitarbeitnehmer.

Für die Arbeit als Zeitarbeitnehmer gelten bestimmte Regeln, die von den Unternehmen, den Zeitarbeitnehmern und SAAMwerkt! eingehalten werden müssen.

 

    • Wir informieren Sie über die wichtigsten Regeln des Unternehmens, in dem Sie arbeiten werden. Denken Sie an Arbeitszeiten, Hausordnung, Arbeitsbedingungen und Sicherheitsvorschriften. So wissen Sie, was Sie erwartet.
    • Gefällt Ihnen die Arbeit nicht? Oder gibt es etwas anderes, das Ihnen Unbehagen bereitet? Dann werden wir Ihnen helfen. Zum Beispiel, indem wir an Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz vermitteln oder eine andere Stelle suchen. Hören Sie nie auf zu arbeiten, ohne vorher mit uns zu sprechen. 
  • Wenn wir Ihnen eine Stelle anbieten, entscheiden Sie, ob Sie sie annehmen.

In dem Moment, in dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, gilt das so genannte Entleiherentgelt. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf das gleiche Entgelt haben wie jemand, der als Festangestellter des Unternehmens die gleiche Arbeit verrichtet. 

Es gibt eine Ausnahme. Wenn Sie in die sogenannte Zuweisungszielgruppe fallen, kann die ABU-Vergütung für Sie gelten. Sie fallen in die Zuweisungszielgruppe, wenn Sie arbeitsmarktfern sind und/oder keine Einstiegsqualifikation haben, aber über uns eine geeignete Ausbildung absolvieren werden. In Ihrem Vertrag steht, welches Vergütungssystem für Sie gilt.

Natürlich können Sie das. Wir beschäftigen seit langem Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern. Sie arbeiten über uns für unsere Kunden. Interessiert, einen Job über SAAMwerkt zu bekommen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir suchen gemeinsam nach einem Job.

Wir suchen nicht nur einen Job für Sie. Sondern vermitteln auch eine Unterkunft. SAAMwerkt! hat mehrere Häuser in der Region für internationale Mitarbeiter. Und wir tun noch mehr. Wir kümmern uns um den Transport zur und von der Arbeit, eine Bankkontonummer, kommunale Angelegenheiten, Krankenversicherung und staatliche Leistungen. Darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Sobald eine Gruppe von Mitarbeitern aus dem Ausland für ein Unternehmen tätig wird, schicken wir immer einen kooperierenden Vorarbeiter mit. Er oder sie spricht die Sprache, schult die internationalen Mitarbeiter und ist Ihr erster Ansprechpartner. Das spart Einarbeitungszeit. Sobald die Gruppe selbstständig arbeiten kann, überträgt der Vorarbeiter seine Rolle an einen der Mitarbeiter. 

Und wenn Sie einen unserer Mitarbeiter im Büro kontaktieren möchten, können Sie uns jederzeit erreichen.

Ja, SAAMwerkt! arbeitet mit internationalen Mitarbeitern aus verschiedenen Ländern. Wir bieten jedem Mitarbeiter einen Vertrag in seiner eigenen Sprache an. Alle Begleitdokumente sind ebenfalls in der Sprache des Mitarbeiters.

Ja, wir sind VCU-zertifiziert. Dies garantiert, dass unsere Zeitarbeitskräfte gut über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken eines technischen Berufs informiert sind. Außerdem erhalten sie umfassende Informationen über persönliche Schutzausrüstung.

Ja, unsere verschiedenen Häuser in der Region für internationale Mitarbeiter entsprechen den SNF-Gütesiegel. Dieses Gütesiegel zeigt, dass unsere Wohnungen sicher und hygienisch sind und viel Privatsphäre bieten. Jedes Jahr überprüft die Stiftung für Standardisierung und Flex Living die Wohnungen für internationale Mitarbeiter.

Ja. Mit dem NEN 4400-Norm wir zeigen, dass wir unsere (finanziellen) Angelegenheiten in Ordnung haben. Denken Sie an die korrekte Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, an Lohnzahlungen, die nicht gegen das Gesetz verstoßen, aber auch an die Durchführung von Identitäts- und Arbeitserlaubniskontrollen. Und ganz wichtig: die Anwendung des richtigen Tarifvertrags.

Sie fragen sich, welche anderen Zertifizierungen wir haben? Sie finden sie auf der Seite mit den Zertifizierungen.

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